Ordnung für die Bereitstellung von Informationen im World Wide Web an der Universität Rostock

(Webordnung)

Vom 07.02. 2018

Aufgrund von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 81 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 550, 557) geändert wurde, hat die Universität Rostock die folgende Ordnung für die Bereitstellung von Informationen im World Wide Web an der Universität Rostock erlassen:

§ 1 Geltungsbereich, Rahmenbedingungen

(1) Die Webordnung regelt die Nutzung des Webservers der Universität Rostock. Nicht eingeschlossen sind verlinkte Dokumente und Anwendungen wie etwa Publikationen, Lehrmaterial, Webapplikationen und Forschungsergebnisse. Auf den Webseiten der Universität Rostock werden unter „*.uni-rostock.de“ alle offiziellen Online-Informationen der Universität, ihrer Einrichtungen und Organe angeboten. Er stellt aktuelle, allgemein interessierende Informationen aus Forschung und Lehre, zum Studium und aus dem Universitätsalltag an der Universität Rostock zur Verfügung. In dieser Selbstdarstellung sind die verschiedenen Informationsanbieter, wie Fakultäten, Institute, Professuren, Verwaltung, Rektorat, Einrichtungen, Projekte, studentische Gremien, mit eigenverantwortlichen Inhalten vertreten, die in ihrer Gesamtheit die Universität Rostock präsentieren. Neben der Information bieten die Webseiten der Universität die Möglichkeit notwendigen Veröffentlichungspflichten nachkommen zu können.

(2) Bei der Nutzung müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zu beachten sind insbesondere die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, von Urheber-und Lizenzrechten, von Persönlichkeitsrechten und die Strafgesetze. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) sind unter anderem die Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, die Verbreitung von rassistischem Gedankengut oder Pornographie, der Diebstahl, die Veränderung oder sonstige Manipulation von oder an Daten und Programmen sowie Beleidigung und Verleumdung strafbewehrt. Auch die Richtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Bundes (Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste) sind bindend. Die Betriebsregelung und Benutzungsordnung für das Datenkommunikationsnetz der Universität Rostock (RUN) ist einzuhalten.

(3) Alle Webseiten sind nach § 13 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die Maßgabe hierfür ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V).

(4) Die Richtlinien des Corporate Designs ( https://www.uni-rostock.de/universitaet/uni-gestern-und-heute/corporate-design/vorlagen/handbuch/ ) der Universität Rostock geben den Rahmen für die Gestaltung vor. Individuelle Akzente außerhalb dieses Rahmens sind nicht zulässig.

(5) Auf allen Webseiten der Universität Rostock muss eine klare redaktionelle Zuordnung der Inhalte zu den verantwortlichen Bereichen erfolgen.

§ 2 Verantwortlichkeiten

(1) Die Verantwortlichkeit der Redaktion und der Herausgeber für den Inhalt und die für die technische Abwicklung folgt aus den nachfolgenden Absätzen. Die für das jeweilige Informationsangebot verantwortliche Person ist für den Inhalt der von ihr bereitgestellten Webseiten, ihre Pflege und die Herstellung von Verweisen auf andere Webseiten verantwortlich. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

(2) Der Web-Auftritt der Universität Rostock unterliegt der inhaltlichen Gesamtverantwortung der Rektorin/des Rektors. Die Rektorin/der Rektor regelt bei Bedarf die Verantwortlichkeiten für einzelne Bereiche. Soweit keine anderen Verantwortlichkeiten festgelegt sind, gilt folgende Regelung zur Zuständigkeit und Verantwortlichkeit:

  1. Die Rektorin/der Rektor der Universität Rostock oder eine/ein von ihm Beauftragte/Beauftragter ist verantwortlich für die Leitseite der Universität sowie alle universitätsübergreifenden Informationen, wie z.B. amtliche Mitteilungen der Universität, allgemeine Informationen über die Universität oder Mitteilungen der Universitätsleitung.
  2. Die Informationen der einzelnen Einrichtungen der Universität sind dezentral organisiert. Die inhaltliche Verantwortung für den Web-Auftritt trägt die Leiterin/der Leiter der entsprechenden Struktur- bzw. Organisationseinheit respektive die Projektleiterin/der Projektleiter für sein jeweiliges Projekt.
  3. Für die Studierendenschaft ist der für die Außenvertretung zuständige Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) verantwortlich.

Über die Zulassung von Informationsangeboten, die nicht unmittelbar der obigen Struktur zugeordnet sind, entscheidet die Rektorin/der Rektor oder eine/ein von ihm Beauftragte/Beauftragter. Die Verantwortlichen achten in ihrem jeweiligen Bereich auf die Einhaltung der einschlägigen Regelungen und Anweisungen der Universität sowie der rechtlichen Vorschriften.

(3) Die inhaltlich Verantwortlichen können die redaktionelle Verantwortung an ihre Mitarbeitenden übertragen. Die Autorinnen/Autoren und Redakteurinnen/Redakteure von Webseiten sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Rechtsnormen und Rahmenbedingungen einzuhalten sind.

(4) Das IT- und Medienzentrum der Universität Rostock (ITMZ) übernimmt die technische Verantwortung für den zentralen Webauftritt der Universität Rostock. Für Einrichtungen und Projekte der Universität können gemäß § 4 Absatz 8 durch das ITMZ eigene Webauftritte (Templates) auf dem zentralen System bereitgestellt werden. Die Verwendung von kanonischen Internetadressen, aus denen ein eindeutiger Bezug zu dem betreffenden Bereich hervorgeht (z.B. www.xy-fakultaet.uni-rostock.de), muss gegeben sein. Es muss dem ITMZ eine/ein verantwortliche/verantwortlicher Redakteurin/Redakteur benannt werden. Andere Informationsangebote, die technisch nicht durch das ITMZ betreut werden, müssen beim ITMZ angemeldet werden. Die technische Verantwortung liegt dann beim Betreiber des externen Webservices.

§ 3 Datenschutz

1) Daten über Zugriffe auf Webseiten darf die Universität Rostock nur speichern, um eine anonyme Zugriffsstatistik zu erstellen oder um eine Überprüfung der Zugriffsberechtigung seitens der Domain des zugreifenden Systems zu ermöglichen.

(2) Die Erhebung und Speicherung sonstiger personenbezogener Daten ist nur zulässig, sofern eine informierte Einwilligung der/des Betroffenen nach § 8 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) vorliegt.

(3) Die Universität Rostock möchte ihr Informationsangebot im Internet so breit und attraktiv wie möglich gestalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind die Universität und ihre Organisationseinheiten berechtigt, ohne Rückfrage bei den jeweils betroffenen Personen folgende Daten auf der Webseite der Universität zu veröffentlichen: 

  • Forschungsergebnisse unter Nennung des Titels (Prof.; Dr.), des Vor- und Nachnamens der Autorinnen und Autoren sowie der Forschungseinrichtungen,
  • Ankündigungen und Berichte von Tagungen unter Nennung des Vor- und Nachnamens der Referentinnen und Referenten sowie deren dienstlicher Kontaktadressen,
  • Vor- und Nachnamen, dienstliche Kontaktdaten und Forschungsgebiet der unmittelbar in Forschung und Lehre tätigen wissenschaftlichen Bediensteten,
  • Vor- und Nachnamen, dienstliche Kontaktdaten, Einrichtung / Abteilung von Universitätsmitgliedern gemäß § 50 Landeshochschulgesetz.

Weitere Angaben dürfen von der Universität Rostock nur veröffentlicht werden, wenn die jeweils betroffenen Personen gemäß § 8 DSG M-V zuvor darüber informiert worden sind und eingewilligt haben. Wenn die Betroffenen der Veröffentlichung widersprechen, hat sie zu unterbleiben.

§ 4 Gestaltung von Webseiten

(1) Alle Webseiten sind nach Maßgabe des geltenden Corporate Designs der Universität Rostock und den oben angegebenen Rechtsnormen und Rahmenbedingungen zu gestalten. Es ist sicherzustellen, dass sie dem Stand der Technik entsprechen. Die Gestaltung des Internetauftritts der Universität Rostock ist so nutzerfreundlich wie möglich vorzunehmen.

(2) Jede Webseite hat zwingend einen Link zum Impressum und zum Datenschutz zu enthalten.

(3) Eine Verlinkung auf externe Seiten außerhalb „*.uni-rostock.de“ ist möglich, aber deutlich kenntlich zu machen. Auf externen Seiten ist das Corporate Design nicht anzuwenden.

(4) Jede Seite muss einen direkten Verweis auf die Startseite der Universität Rostock aufweisen. Zusätzlich sollte auch ein Verweis auf die Leitseite der Funktionseinheit einbezogen werden. Bei einem Verweis auf eine Seite oder ein Dokument mit ungewöhnlich hohem Datenumfang ist dies zu kennzeichnen.

(5) Auf die Aktualität des Informationsangebots ist zu achten. Veraltete Informationen sind zu entfernen oder gesondert zu kennzeichnen.

(6) Die Standardsprache aller Leitseiten ist deutsch. Wichtige Seiten, insbesondere Leitseiten, sollen alternativ auch auf Englisch zur Verfügung stehen. Zwischen der deutschsprachigen und englischsprachigen Seite müssen Querverweise bestehen.

(7) Sind Dokumente und Informationsdienste nur einem eingeschränkten Benutzerkreis zugänglich (beispielsweise nur den Benutzerinnen/Benutzern eines lokalen Netzes), so muss auf diese Restriktion schon bei dem Verweis auf diese Dokumente hingewiesen werden.

(8) Die Vergabe von eigenen Templates wird nur in begründeten Fällen gewährt, um ein möglichst hohes Maß an Usability zu erhalten. Eigene Templates werden in folgenden Fällen vergeben:

  1. für Einrichtungen der Universität Rostock
  2. für Tagungen mit zeitlicher Befristung (Löschung grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Tagungsende)
  3. für periodisch stattfindende Tagungen ohne zeitliche Begrenzung
  4. für fakultäts- bzw. universitätsübergreifende Projekte mit gleichberechtigten Partnern
  5. für fakultäts- bzw. universitätsübergreifende Dienste.

(9) Um nicht durch die Positionierung in der Tiefe der Menüstruktur einen sehr langen Link verwenden zu müssen, kann für Webseiten des zentralen Webauftritts ein Kurzlink (shortlink) genutzt werden, der beim Webmaster der Universität Rostock schriftlich anzufordern ist. Mit diesem Kurzlink, der der jeweiligen Einrichtung zugeordnet wird, sind kurze Adressen realisierbar.

§ 5 Kontrollen

Die Rektorin/der Rektor oder eine/ein von ihm Beauftragte/Beauftragter behält sich strichprobenartige Kontrollen der Webseiten vor. Eine Zensur findet nicht statt. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Bestimmungen dieser Ordnung respektive der Betriebsregelung und Benutzungsordnung für das Datenkommunikationsnetz der Universität Rostock behält sich die Rektorin/der Rektor vor, die betroffenen Webseiten sperren zu lassen. Regelverstöße sind dem Rektorat unverzüglich per E-Mail oder schriftlich anzuzeigen. Die Rektorin/der Rektor kann ihre/seine Kontrollbefugnisse auf eine/einen von ihm Beauftragte/Beauftragten delegieren.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Rostock in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Akademischen Senats der Universität Rostock vom 07. Februar 2018.

Rostock, den 10. Februar 2018

Der Rektor

der Universität Rostock

Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Schareck

Beschlossen im IKM-Beirat am 14.12.2017