Dienstliche Mobilgeräte in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag

Für dienstliche Mobilgeräte bzw. Mobilfunkverträge gelten unabhängig von der Finanzierung und der nutzenden Einrichtung die Regeln zur Vergabe und Nutzung dienstlicher Mobilgeräte in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag. Eine Mischnutzung von privaten und dienstlichen Mobilgeräten ist laut Rektoratsbeschluss an der Universität Rostock ausgeschlossen. 

Die Beschaffung der Mobilgeräte und der Abschluss von Mobilfunkverträgen erfolgt entsprechend der Beschaffungsordnung der Universität Rostock.

Dabei kann auf folgende Rahmenverträge zurückgegriffen werden:

  - Rahmenvertrag des DFN mit Telekom (bis 30.06.2022)

  - Rahmenvertrag des DFN mit Vodafone (ab 01.07.2022)

Die Informationen zum Rahmenvertrag erhalten Sie unter mobilfunk(at)uni-rostock.de. Fragen zum Wechsel der Rahmenvertragspartner können Sie ebenfalls an diese Mailadresse richten.

Abschlüsse für Mobilfunkverträge erfolgen über die mittelbewirtschaftenden Stellen. Wegen der Zuständigkeit für die Verwaltungs-DV erfolgt erfolgt die Bereitstellung für das Rektorat und die Verwaltung über das ITMZ, hierzu ist der Antrag auf Bereitstellung eines dienstlichen Mobilgerätes einzureichen.

Kontakt

Melanie Krüger
Albert-Einstein-Straße 22
18059 Rostock
Tel. :+49 381 498-5304
Fax: +49 381 498-5302
mobilfunkuni-rostockde