Richtlinie für das 3D-Scannen des IT- und Medienzentrums

Die Richtlinie für das 3D-Scannen regelt die Nutzung des 3D-Scan-Dienstes des ITMZ gemäß §3, (3) der „Nutzungsordnung des IT- und Medienzentrums“ vom 15.12.2010.

Mit der Beauftragung des ITMZ, einen 3D-Scan von einem Objekt anzufertigen, erkennt der Auftraggeber die Richtlinie für das 3D-Scannnen an. Der 3D-Scan-Dienst ist ein universitätsweiter Service, welcher von allen Mitgliedern der Universität Rostock zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben kostenlos genutzt werden kann.

  • Der 3D-Scan-Dienst kann nicht für private Aufträge in Anspruch genommen werden.
  • Die Nutzung dieses Dienstes von nutzungsberechtigten Nicht-Universitätsmitglieder nach §4 der Nutzungsordnung des IT- und Medienzentrums kann im Ausnahmefall vertraglich geregelt werden.
  • Mit der Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er im vollen Umfang die Rechte besitzt, den Scan in Auftrag zu geben. Das ITMZ behält es sich vor, dies zu kontrollieren. Bei Verstoß wird kein 3D-Scan angefertigt.
  • Das ITMZ stellt hochwertige 3D-Scanner zur Verfügung, um eine hohe Qualität des Scanergebnisses zu gewährleisten.
  • Beim 3D-Scannen wird ausschließlich die Oberfläche eines Objekts gescannt. Daraus ergibt sich, dass das entstandene Scanobjekt ein völlig neues Objekt im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist. Die Nutzungsrechte liegen ausschließlich bei der Universität Rostock.
  • Da die Kuratoren der Sammlungen an der Universität Rostock für die Verwaltung und Bewahrung der Sammlungen verantwortlich zeichnen, sind nur diese und die jeweilige Leitung der Einrichtung berechtigt, Objekte einer Sammlung für das 3D-Scannen freizugeben und im Rahmen ihrer Verantwortung und des Datenschutzes zu bestimmen, wie mit den entstandenen Daten weiter verfahren wird.
  • Das ITMZ behält sich vor, in Absprache mit den Auftraggebern die Enddateien auf ihren Seiten zur Anschauung zu zeigen oder durch eine Verlinkung auf die entsprechenden Seiten der Auftraggeber zu verweisen.

Auftragsannahme

  • Der Auftrag zum 3D-Scannen wird in Absprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern des ITMZ unter Angabe des Verwendungszwecks der gescannten Daten und der Art der Dateien, die der Auftraggeber erhält, schriftlich fixiert. Die Angabe des Verwendungszwecks ist notwendig, um die Art des Scans und die anzufertigen Dateiarten im Vorfeld zu bestimmen.
  • Die zum Scannen übergebenen Objekte werden schriftlich aufgelistet. Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt.  

Auftragsabarbeitung

  • Im Regelfall werden die Objekte in Räumen des ITMZ gescannt, in denen die Technik installiert ist.
  • Das ITMZ besitzt ebenfalls eine mobile Scanstation, die es erlaubt, Objekte außerhalb des ITMZ zu scannen. Hiermit werden grundsätzlich nur Objekte gescannt, die die Einrichtung nicht verlassen können (z.B. Größe, fest eingebaut) oder dürfen (zu wertvoll).
  • Das ITMZ verpflichtet sich, sorgsam mit den zum Scannen übergebenen Objekten umzugehen, sie gegen mutwillige Zerstörung und Diebstahl zu schützen und keine eigenmächtigen Veränderungen daran vorzunehmen. Sollten Veränderungen am Objekt notwendig sein, um den Scan qualitätsgerecht durchführen zu können, so kann dies nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
  • Die während der Bearbeitung im ITMZ verbleibenden zu scannenden Objekte werden in verschließbaren Schränken aufbewahrt. Sollte der Auftraggeber es wünschen und es die Größe des Objektes zulassen, können die Objekte im Safe aufbewahrt werden.
  • Bei größeren Objekten muss der Auftraggeber den An- und Abtransport gewährleisten.
  • Aus technischen Gründen können nicht immer alle Objekte qualitätsgerecht eingescannt werden. Deshalb kann das ITMZ nicht garantieren, dass jedes zum 3D-Scannen angenommene Objekt auch eingescannt wird. Der Auftraggeber wird im Vorfeld über die schon zu erkennenden oder über die in der Abarbeitung auftretenden Schwierigkeiten informiert.

Ausgabe

  • Der Auftraggeber erhält ein 3D-PDF-File vom eingescannten Objekt. Die internen Daten der 3D-Scans verbleiben im ITMZ.
  • Der Auftraggeber kann die Daten in Form eines OBJ- oder STL-Files erhalten, um die Daten weiterzuverarbeiten oder für einen 3D-Druck bereitzustellen.

 

Erlassen am 06.07.2017

Geändert durch den Leiter des ITMZ am 17.12.2021

 

Sönke Klinger, Leiter des ITMZ