Informationen zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen Für schwangere Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz. Schon in eigenem Interesse ist es ratsam, die Fakultät bzw. das Institut frühzeitig über eine Schwangerschaft zu informieren ( Nachweis: Mutterpass ). Es muss ein Meldeformular des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V ausgefüllt werden. Studentinnen können sich diesbezüglich gern an den Ansprechpartner in der MNF, Herrn Robert Damerius wenden. Hier die Kontaktdaten: Robert Damerius, Dekanat der MNF , Wismarsche Straße 45, 1. Etage, Raum 110, 18057 Rostock Tel
https://www.chemie.uni-rostock.de/studium-lehre/rund-ums-studium/informationen-zum-mutterschutz/