Richtlinie für die Softwarenutzung auf zentral verwalteten Windows-Systemen

Die Richtlinien des ITMZ in Bezug auf die Ausführung von Programmen auf zentral verwalteten Windows-Systemen wurden Mitte des Jahres 2004 verändert.

Gab es bisher die Möglichkeit beliebige Programme auszuführen, wurde das ITMZ durch die Praxis der Endgerätenutzung gezwungen, dies nur noch für Programme zu zulassen, welche das ITMZ autorisiert hat.

Das ITMZ hat die Verpflichtung Mißbrauch zu unterbinden und die akademische Nutzung der betriebenen Gerätschaften zu gewährleisten.

Die Nutzung der PC-Pools und Anwendungsserver des ITMZ erfolgt eigenverantwortlich und unbeaufsichtigt. Diese Bedingungen erforden Einschränkungen, welche in beaufsichtigten Umgebungen eventuell unnötig sind.

Für die Nutzer und die Universität ergeben sich folgende Vorteile:

  • Malware, Viren und Würmer und können nicht ausgeführt werden

  • Hacking und Cracking ist nur noch eingeschränkt möglich

  • Illegales Peer to Peer Filesharing ist unterbunden

Davon abgesehen, können Sie Ihr gewünschtes Windows-Programm innerhalb einer abgesicherten Umgebung starten, weitere Informationen dazu unter

Wenn Sie über diese Möglichkeit hinaus eine bestimmte Software für Ihre akademische Tätigkeit auf den zentral verwalteten Windows-Systemen des ITMZ benötigen, senden Sie bitte eine formlose Email an sysadm(at)uni-rostock.de mit folgendem Inhalt:

  • Name und Art der gewünschten Software eventuell mit dazugehöriger Webadresse
  • Art der akademischen Tätigkeit