29.09.2015
Der Erlass vom 18.10.2001 ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Da die Gefährdungslage nicht mehr besteht und sich die im Erlass beschriebenen Informationswege anderweitig ergeben besteht keine Veran
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/ur-interne-nachrichten/detailansicht-der-news/n/erlass-aufgehoben-31787/