23.03.2020
Während der angeordneten Schließung der Universität werden alle Entgelte vollständig fortgezahlt. Alle Personen befinden sich weiter im Dienst. Das bedeutet, Sie müssen sich ggf. krankmelden, wenn sie
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/ur-interne-nachrichten/detailansicht-der-news/n/hinweise-zur-pandemie-bzw-zum-umgang-mit-erkrankungen-62444/