21.02.2017
Bei Notfällen hat unverzüglich eine Meldung/Alarmierung an die Rettungskräfte und den Dispatcher nach der „ Roten Karte " zu erfolgen. Veränderung zum bisherigen Verfahren ist: Wurde ein Notruf abgese
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/ur-interne-nachrichten/detailansicht-der-news/n/verfahrensweise-zur-meldung-von-notfaellen-31735/