Beifach Für zulassungsfreie Beifächer ist eine Einschreibung vom 1.6. bis zum 30.9. online möglich. Achtung: für zulassungsbeschränkte Beifächer ist eine vorherige Bewerbung (online) erforderlich. Die Kapazität für zulassungsbeschränkte Beifächer wird in der Zulassungszahlenverordnung (ZulZVO M-V) festgelegt. Zugang zum Beifach Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich 1. im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang
https://www.uni-rostock.de/studium/studienangebot/lehramt/beifach/