Neuerungen im Dateibereich von Stud.IP betreffs §52a UrhG

Ab dem 1. Januar 2017 gilt aufgrund einer Aufkündigung des bisherigen Rahmenvertrages mit der VG Wort durch die Kultusministerkonferenz, dass keine Lehrwerke mehr unter der Maßgabe des §52a UrhG bereitgestellt werden dürfen. Sie müssen nun beim Hochladen von Dateien eine erweiterte Angabe der Lizenz der Datei treffen.


Somit sind ab 1. Januar 2017 folgende Dateien nicht mehr für andere Nutzer verfügbar :

  • Dateien, die hochgeladen wurden unter:
    • Nein, dieses Dokument ist nicht frei von Rechten Dritter
  • Dateien, die unter folgende Lizenzen fallen:
    • Ungeklärte Lizenz
    • Publizierte Texte ohne erworbene Lizenz oder gesonderte Erlaubnis


Dateien, die unter folgende Lizenzen fallen, sind ab 1. Januar 2017 nur noch in Veranstaltungen mit beschränktem Teilnehmerkreis verfügbar:

  • Nutzungserlaubnis oder Lizenz liegt vor
  • Abbildungen, Fotos, Filme, Musikstücke, Partituren

 

Bitte gehen Sie sorgfältig bei der Einstellung der Lizenz Ihrer hochgeladenen Dateien vor.


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