Dienstliche Mobilgeräte in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag

Für dienstliche Mobilgeräte bzw. Mobilfunkverträge gelten unabhängig von der Finanzierung und der nutzenden Einrichtung die Regeln zur Vergabe und Nutzung dienstlicher Mobilgeräte in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag. Eine Mischnutzung von privaten und dienstlichen Mobilgeräten ist laut Rektoratsbeschluss an der Universität Rostock ausgeschlossen. 

Die Beschaffung der Mobilgeräte und der Abschluss von Mobilfunkverträgen erfolgt über die mittelbewirtschaftenden Stellen entsprechend der Beschaffungsordnung der Universität Rostock. Sie erhalten auf Anfrage unter mobilfunk(at)uni-rostock.de dann die Informationen zum aktuellen Rahmenvertrag (RV des DFN mit Vodafone seit 01.07.2022) sowie Informationen zum Wechsel aus alten Rahmenverträgen/Verträgen zum neuen Rahmenvertrag.

Für die Beschaffung der Mobilgeräte und den Abschluss von Mobilfunkverträgen für das Rektorat und die Verwaltung ist das ITMZ zuständig (Verwaltungs-DV). Dazu ist der Antrag auf Bereitstellung eines dienstlichen Mobilgerätes beim ITMZ einzureichen.

 

Kontakt

Melanie Krüger
Albert-Einstein-Straße 22
18059 Rostock
Tel. :+49 381 498-5304
Fax: +49 381 498-5302
mobilfunkuni-rostockde