Richtlinie für die Gestaltung von Webseiten für universitätsübergreifende Projekte mit mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen

Die Richtlinie für die Gestaltung von Projekt-Webseiten regelt die Nutzung eines Projekt-Templates gemäß §4, (8) der „Ordnung für die Bereitstellung von Informationen im World Wide Web an der Universität Rostock“ vom 07.02.2018.

Für universitätsübergreifende Projekte mit mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen kann ein eigenes Template für die Projekt-Webseite im Corporate Design der Universität auf dem zentralen TYPO3-Server bereitgestellt werden. Dabei können alle zur Verfügung stehenden Inhaltselemente und Funktionen zur Gestaltung der Webseite benutzt werden.

Grundsätzliche Änderungen am Design der Webseite sind ausgeschlossen. Eine Anpassung der Farbgestaltung ist möglich. Der Austausch des Logos der Universität Rostock durch das Projekt-Logo im Kopf der Webseite kann erfolgen, sofern sichergestellt ist, dass auf der Startseite der Projekt-Webseite das Logo der Universität Rostock neben den anderen Projektpartnern deutlich sichtbar dargestellt wird. Dabei muss das Logo der Universität Rostock stets an der ersten Stelle (links) erscheinen. Im Footer der Webseite ist die Veränderung der Spalte „Soziale Medien“ zulässig. Ebenso kann das Impressum angepasst werden. Es ist zu beachten, dass die Angabe eines Impressums entsprechend §5 Telemediengesetz verpflichtend ist.

Die Vergabe der Internetadresse für die Webseite erfolgt in der Form www.projekt.uni-rostock.de. Wird eine zusätzliche Internetadresse außerhalb des Namensraums der Universität Rostock gewünscht, ist eine Vorab-Klärung mit dem Webmaster des IT- und Medienzentrums unabdingbar. Die Beschaffung und Finanzierung erfolgt durch die Projektverantwortlichen. Aus Zertifikatsgründen wird empfohlen, die Internetadresse beim DFN zu beantragen.

Erlassen am 23.10.2018 durch:

          Dr. Michael Vogt Pressesprecher der Universität Rostock

          Dr. Christa Radloff Leiterin des ITMZ