Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen des IT- und Medienzentrums der Universität Rostock

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Leistungen des IT- und Medienzentrums werden gegenüber Dritten ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bestimmungen erbracht.

Beschäftigte der Universität Rostock, die im Rahmen dienstlicher Aufgaben Leistungen des IT- und Medienzentrums beauftragen, sind nicht Dritte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Personen, die nicht Mitglieder der Universität Rostock sind, können die oben genannten Leistungen nur in Anspruch nehmen, wenn sie nach der „Nutzungsordnung des IT- und Medienzentrums“ nutzungsberechtigt sind. Der Endgeräteservice des IT- und Medienzentrums kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, die Mitglieder der Universität Rostock sind.

Ein Druckauftrag kann ausschließlich online auf der Internetseite des IT- und Medienzentrums über das Formular „Upload von Druckdaten für Dritte nach AGB“ erteilt werden. Der Vertrag über die Durchführung des Druckauftrags kommt mit der Bestätigung des Eingangs des Auftrags (per E-Mail) zustande.

Der Vertrag über Leistungen des Endgeräteservices kommt mit der Annahme eines Endgeräts durch den Endgeräteservice des IT-und Medienzentrums zustande.

II. Leistungen und Preise

  1. Die Leistungen des IT- und Medienzentrums und die dafür erhobenen Preise ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
  2. Bei Druckaufträgen ist der Auftragspreis vor der Auslösung des Auftrags aus der Preisliste kalkulierbar. Druckerzeugnisse werden auf Wunsch versandt; die Verpackungs- und Versandkosten werden dann in der dem IT- und Medienzentrum entstehenden Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Die Reihenfolge der Abarbeitung der Aufträge ergibt sich aus der Reihenfolge des Eingangs der Aufträge oder nach technischen Gegebenheiten.
  4. Wissenschaftliche Arbeiten wie Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorarbeiten, deren Vorlage in gedruckter Form durch Ordnungen (Prüfungsordnungen, Promotionsordnungen) der Universität Rostock vorgeschrieben ist, werden gegen Ersatz der Verbrauchskosten entsprechend der Anlage 2 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedruckt. Das gilt ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verfasser der Arbeit ist und er den Auftrag selbst auslöst.
  5. Grundsätzlich wird nur auf dem vom IT- und Medienzentrum bereitgestellten Papier gedruckt.
  6. Das Laminieren von Fremddrucken erfolgt nur auf eigene Gefahr des Auftragsgebers, da nicht einzuschätzen ist, ob das schon bedruckte Papier und die benutzte Farbe hitzebeständig sind.
  7. Papierposter werden auf die in der Datei oder im Druckauftrag vorgegebenen Maße zugeschnitten. Ein Zuschnitt anderer Drucke auf Din A4 und DIN A3 bedingt einen vorherigen Druck auf größerem Papier (DIN A4 auf DIN A3, DIN A3 auf DIN SRA3).

III. Rechnungslegung und Zahlung

  1. Für alle Leistungen des IT- und Medienzentrums werden Rechnungen erstellt, in denen die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist; diese sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Versand von Druckerzeugnissen wird die Druckauftragsbestätigung mit der Kostenaufstellung beigefügt. Bei Abholung von Druckerzeugnissen am Info-Punkt des IT- und Medienzentrums wird die Druckauftragsbestätigung mit Kostenaufstellung ausgehändigt. Bei der Rückgabe eines Endgerätes nach erbrachter Leistung im Rahmen des Endgeräteservice an den Auftraggeber wird die Rechnung ausgehändigt.
  2. Die Zahlung erfolgt durch Bareinzahlung oder Zahlung mit der EC Karte im Geschäftszimmer des IT- und Medienzentrums. Auf gesonderte Vereinbarung kann bei Versand von Druckerzeugnissen die Zahlung auch durch Überweisung erfolgen.
  3. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung erfolgt die Aushändigung der beauftragten Druckerzeugnisse oder die Rückgabe des Endgeräts Zug um Zug gegen Zahlung des Rechnungsbetrags.

IV. Lieferung, Liefertermine und Gefahrübergang

  1. Sollen Druckerzeugnisse versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom IT- und Medienzentrum ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  3. Im Fall von Betriebsstörungen wie z. B. technischer Ausfall, Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

V. Zurückbehaltungsrecht

Das IT- und Medienzentrum hat das Recht, Druckerzeugnisse und im Rahmen des Endgeräteservice eingelieferte Endgeräte bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zurückzubehalten.

VI. Beanstandungen, Gewährleistungen

  1. Druckerzeugnisse sind nach dem Erhalt zu prüfen. Die Aushändigung des Drucks ist bei Abholung schriftlich mit Unterschrift und Datum zu bestätigen. Mit der Unterschrift wird die Abnahme des Druckerzeugnisses erklärt. Mängel sind unverzüglich zu beanstanden; im Falle von Druckerzeugnissen wird der Druckservice die Beanstandung prüfen und, soweit sie berechtigt ist, schnellstmöglich abhelfen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Das IT- und Medienzentrum übernimmt keine Gewähr für Fehler, die beim Auftraggeber liegen, wie z.B. nicht eingebundene Schriften oder Bilder, Transparenzen, falsche Farben oder Anordnungen o.ä. Wurde kein Anschnitt im PDF-File angelegt, kann nicht exakt zugeschnitten werden.
  3. Im Rahmen des Endgeräteservice übernimmt das IT- und Medienzentrum keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit des Endgeräts. Gegenstand der Gewährleistung ist lediglich die fachgerechte Ausführung der durchgeführten Arbeiten. Gewährleistungsansprüche sind auf ein Recht der Nachbesserung beschränkt. Bleibt die Nachbesserung erfolglos, ist das Entgelt zurück zu gewähren.

VII. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden behaftet.
  2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
  3. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen; soweit der Auftraggeber dem IT- und Medienzentrum Endgeräte im Rahmen des Endgeräteservice überlässt, hat er zuvor eine Datensicherung vorzunehmen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragsnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Anlage 1

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Endpreis bestimmt sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer!

Beratung, Service  
  Preise
Beratung/Arbeitsleistung allgemein pro 1/4 Stunde 18 Euro
Nutzung Scanner ohne Einweisung pro Stunde 5 Euro
Endgeräte-Service  
(private Geräte, nur für Mitglieder der Universität Rostock)  
Bitte erfragen Sie die aktuellen Preise unter pcservice@uni-rostock.de oder Tel.: 0381 498 5318.